Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen). Es regelt fast alle Rechtsbeziehungen des täglichen Lebens. Es enthält die Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen, die Übertragung von Eigentum und regelt die Folgen von Vertragsbrüchen, Gewährleistungsansprüchen und Schadenersatz. So kann selbst ein Autokauf zu einer juristischen Spitzfindigkeit werden, der sich aus mehreren selbständigen Verträgen (Kaufvertrag, „Verkaufsvertrag“ des „Alten“, Finanzierungsvertrag) zusammensetzt.

Neben den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), zählen zum Zivilrecht auch Spezialgesetze wie das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Aktienrecht.

Andere Bereiche des Zivilrechts werden inzwischen als eigene Teilbereiche des Rechts wahrgenommen (Erbrecht; Arbeitsrecht; Familienrecht; Wettbewerbs- und Urheberrecht).

Im Bereich des Zivilrechts beraten wir Unternehmen und Privatpersonen bei der Vertragsgestaltung, der Abwicklung von Verträgen, der Geltendmachung von Schadenersatzpositionen und wenn nötig auch bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Unser Ziel ist es dabei immer, eine für die Mandanten juristisch fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erarbeiten.

Rechtstipps zum Zivilrecht